Initiative im Rahmen der EU-Präsidentschaft von Grossbritannien in Bezug auf den europäischen Fussball – Ausgangslage und massgebende Bedingungen

Ausgangslage

Der Fussball ist eine sehr spezielle Aktivität. Er ist wohl die einzige wirklich globale Sportart, und sein Einfluss erstreckt sich auch auf Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur. Damit die speziellen Aspekte des Fussballs erhalten werden können, ist ein stabiles Gleichgewicht zwischen diesen verschiedenen Elementen erforderlich. Auf diese Weise können die Traditionen dieser Sportart, wie beispielsweise die Verankerung in den lokalen Gemeinschaften, beibehalten und gleichzeitig die modernen Elemente des Fussballs integriert werden.

Aufgrund der zunehmenden Einnahmen wird der Fussball vielfach als „Big Business“ betrachtet. Deshalb gelangen im Fussball oft Führungsgrundsätze zur Anwendung, die rein wirtschaftlich ausgerichtet sind und der weiter gehenden Funktion, die der Fussball in der Gesellschaft hat, teilweise nicht Rechnung tragen. Für die EU-Mitgliedstaaten steht jedoch fest, dass der Sport und insbesondere der Fussball mehr ist als nur ein Geschäft. Der Fussball kann eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, die Erreichung umfassender gesellschaftlicher Ziele zu unterstützen. Dazu gehören auch die Verbesserung der sozialen Einbindung und des Zusammenhalts innerhalb einer Gesellschaft sowie eine weiter gehende Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppierungen.

Die EU verfügt momentan nicht über die direkten Kompetenzen, um eine Sportpolitik zu entwickeln, doch zahlreiche rechtliche Bestimmungen der EU gelten vollumfänglich auch für den Sport. Diesbezüglich ist auch der Fussball in verschiedener Hinsicht betroffen. Die besonderen Aspekte des Sports werden jedoch in der „Erklärung von Nizza über die besonderen Merkmale des Sports“ anerkannt (Anlage IV der Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat (Nizza), Dezember 2000). Der Europäische Rat hielt Folgendes fest: „Die Gemeinschaft muss, auch wenn sie in diesem Bereich keine unmittelbare Zuständigkeit besitzt, bei ihren Tätigkeiten im Rahmen des Vertrags die sozialen, erzieherischen und kulturellen Funktionen berücksichtigen, die für den Sport so besonders charakteristisch sind, damit die für die Erhaltung seiner gesellschaftlichen Funktion notwendige Ethik und Solidarität gewahrt und gefördert werden.

Im Anschluss an Gespräche zwischen den EU-Sportministern, dem IOK, der FIFA, der UEFA und anderen Sportorganisationen wurde im Entwurf der EU-Verfassung Bezug auf den Sport genommen: Im Artikel III-282 werden die besonderen Merkmale des Sports anerkannt.

Die Durchführung von Wettbewerben und Begegnungen gehört zum Aufgabenbereich der Fussballinstitutionen. Die Sportverbände, EU-Institutionen und Regierungen der Mitgliedstaaten sollten jedoch zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass die Grundsätze der Erklärung von Nizza eingehalten und gefördert werden. Zu diesem Zweck berief Richard Caborn im Rahmen der EU-Präsidentschaft von Grossbritannien eine Sitzung der Sportminister der „grossen“ europäischen Fussballnationen und der massgebenden Fussballinstitutionen ein. Im Zentrum dieser Sitzung stand die Frage, wie sich die Erklärung von Nizza im Fussball bestmöglich umsetzen lässt.

Im Rahmen dieses Treffens sollte eruiert werden, wie die Fussballorgane, die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten die Grundsätze in der Erklärung von Nizza zu den besonderen Merkmalen des Sports optimal anwenden können, um zu gewährleisten, dass die soziale und kulturelle Rolle des Sports berücksichtigt und gefördert wird. Mit der Festlegung von zentralen Themen im Fussball, durch die diese Grundsätze entweder gefördert oder beeinträchtigt werden, können die Fussballinstitutionen sicherstellen, dass die besonderen Merkmale des Fussballs zu Gunsten des Fussballs selbst und auch der Gesellschaften in den einzelnen Mitgliedstaaten aufrecht erhalten und noch weiter verbessert werden.

Mit Bezug auf die Erklärung von Nizza wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass im europäischen Fussball:

  • der Corporate und Social Governance besondere Beachtung zu schenken ist;
  • der Breitenfussball für die soziale Eingliederung, die Bekämpfung von Diskriminierung, die Entwicklung einer gesunden Lebensweise und für weitere zentrale Elemente der politischen Strategien der Staaten eine entscheidende Rolle spielt;
  • die zentrale Vermarktung (der kollektive Verkauf) von Rechten durch die Fussballinstitutionen und Ligen von grosser Bedeutung ist, um zu gewährleisten, dass durch die Solidarität die verschiedenen Ebenen der Pyramide – nicht zuletzt der Breitenfussball – gefördert werden;
  • das Klublizenzierungssystem der UEFA einen wesentlichen Schritt darstellt, um im europäischen Fussball eine angemessene Corporate Governance, finanzielle Transparenz und Stabilität sowie Mindeststandards einzuführen;
  • verschiedene Probleme – wie Doping, Korruption, Rassismus, illegale Wetten, Geldwäsche und weitere Aktivitäten, die dem Sport schaden – bestehen, die nur mit einem ganzheitlichen, gemeinsamen Ansatz der Fussballinstitutionen, der EU und der nationalen Behörden gelöst werden können;
  • die zentrale Rolle der Fussballinstitutionen darin besteht, die Führungsverantwortung im Sport unabhängig wahrzunehmen und dabei die Auffassungen der verschiedenen Interessengruppen zu berücksichtigen und mit den EU-Institutionen und Mitgliedstaaten harmonisch zusammenzuarbeiten.

Die Sitzungsteilnehmer besprachen die Arbeiten, die gegenwärtig im europäischen Fussball durchgeführt werden. Die Schlussfolgerungen aus dieser Diskussion bilden die Grundlage eines Berichts zur Frage, wie die Fussballorgane, die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten die Erklärung von Nizza bestmöglich umsetzen können. Ausserdem nehmen sie Bezug auf zentrale Fragen der Corporate und Social Governance im europäischen Fussball.

Im Zentrum des Berichts steht zwar der europäische Fussball, doch er wird auch Analysen und Empfehlungen enthalten, die der FIFA Task Force mit dem Arbeitstitel „For the Good of the Game“ zur Verfügung gestellt werden, die vom FIFA-Kongress in Marrakesch (September 2005) eingesetzt wurde. Allfällige Erkenntnisse aus dem Bericht werden unter Umständen für diese Task Force und ihre Empfehlungen für die anderen Regionen des Weltfussballs von Bedeutung sein.

Ausserdem wird dieser Bericht die Rolle der UEFA und der FIFA bei der Leitung des europäischen Fussballs bzw. des Weltfussballs anerkennen. Die Empfehlungen werden darauf ausgerichtet sein, die gegenwärtigen Verfahren und Prozesse bei Bedarf zu verbessern und die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Regierungen der Mitgliedstaaten, der EU-Institutionen und aller Interessengruppen des Fussballs mit der FIFA und der UEFA zu erleichtern. Damit soll auf den bestehenden Massnahmen und entwickelten Strategien aufgebaut werden können.

Dieser Bericht hat den Zweck, klare Empfehlungen zu liefern, die während zukünftigen Präsidentschaften umgesetzt werden können. Die im Bericht enthaltenen Empfehlungen werden vom zeitlichen Ablauf genügend früh verfügbar sein, dass sie auch von der FIFA für eine weitergehende Anwendung im Zusammenhang mit den Empfehlungen der FIFA Task Force berücksichtigt werden können. Diese sind für 2006 geplant.

Zeitplan

Der Bericht wird bis Ende Mai 2006 vorliegen, und die Empfehlungen werden den Fussballorganen, EU-Institutionen und Mitgliedstaaten unterbreitet.

Verfahren

An ihrer Sitzung vom 8. Dezember haben die Parteien Folgendes vereinbart:

  • unabhängige Studie;
  • Referenzgruppe bestehend aus Vertretern der UEFA und dem Sportminister von Grossbritannien (für die EU-Regierungen); Beobachter: weitere Sportminister, die an das Treffen in Leipzig eingeladen werden, Urs Linsi (FIFA);
  • die massgebenden Bedingungen der Überprüfung werden im Folgenden festgelegt;
  • die Überprüfung soll bis Juni 2006 fertig gestellt werden.

Es ist geplant, dass die Personen, die die unabhängige Überprüfung durchführen, alle massgebenden Minister der nationalen Regierungen und die entsprechenden Departemente, die EU, die Fussballinstitutionen, die Ligen und Vereine, die Fanorganisationen und die übrigen Interessengruppen des Fussballs konsultieren.


Massgebende Bedingungen für die Erarbeitung des unabhängigen Berichts über den europäischen Fussball

Gesamtziel:

Erstellung eines von den Fussballinstitutionen unabhängigen, von der UEFA in Auftrag gegebenen Berichts zur Frage, wie die europäischen Fussballorgane, die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten die Erklärung von Nizza auf europäischer und nationaler Ebene bestmöglich umsetzen können, sowie zu bestimmten Fragen der Corporate und Social Governance im Zusammenhang mit dem europäischen Fussball. Ausserdem soll der Bericht den rechtlichen Rahmen (Gesetze, Reglemente usw.) erläutern, der benötigt wird, um den besonderen Merkmalen des Sports in der Praxis Rechnung zu tragen, insbesondere im Bereich der Wettbewerbspolitik und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Im Bericht werden wesentliche Elemente der UEFA-Strategie Vision Europa (April 2005) berücksichtigt. Diese massgebenden Bedingungen wurden nach Absprache zwischen der UEFA, der Europäischen Kommission (Sportabteilung) und den EU-Mitgliedstaaten (Sportministerium von Grossbritannien) erarbeitet. Während die Studie unter der Leitung der UEFA erfolgt, gehören die EU-Minister und die EU-Kommission (alle drei bilden zusammen die „Steuergruppe“) zum Leitungsgremium des Berichts. Die „Fussballinstitutionen“ in Europa bilden die UEFA für europäische und EU-Angelegenheiten und die UEFA-Mitgliedsverbände für nationale Fragen.

Im unabhängigen Bericht werden insbesondere die folgenden Themen behandelt:

1) Das „Europäische Sportmodell“: Die zentrale Rolle der Fussballinstitutionen bei der unabhängigen Wahrnehmung der Führungsverantwortung im Sport unter Einhaltung europäischer und nationaler Gesetzgebungen im Rahmen einer harmonischen Zusammenarbeit mit den EU-Institutionen und Mitgliedstaaten

Ziel:

  • Abgabe von Empfehlungen zur Frage, wie die EU-Institutionen, die Mitgliedstaaten und die Fussballinstitutionen die zentrale Rolle der Fussballinstitutionen bei der unabhängigen Wahrnehmung der Führungsverantwortung im Zusammenhang mit allen Aspekten des Sports verbessern und unterstützen und dabei die Auffassungen der verschiedenen Interessengruppen berücksichtigen und unter Berücksichtigung des zu Grunde liegenden Gesetzesrahmens harmonisch zusammenarbeiten können. Während die Autonomie des Fussballs und dessen Verantwortung für die Selbstregulierung anerkannt werden, ist es auch eine Tatsache, dass die nationalen Regierungen und die EU Rechtsvorschriften erlassen, die sich unter Umständen auch auf den Fussball auswirken. Diesbezüglich sind eine Klärung und Rechtssicherheit erforderlich;
  • im Rahmen einer solchen Empfehlung sollte insbesondere erläutert werden, (i) bei welchen Rechtsvorschriften oder Massnahmen es sich eindeutig um “sportbezogene Rechtsvorschriften”, d.h. um Bestimmungen handelt, über welche die zuständige Fussballinstitution, die über einen angemessenen Ermessensspielraum verfügt, entscheidet (und die deshalb nicht unter das Wettbewerbsrecht fallen – beispielsweise Transferfenster: Lethonen-Fall) und (ii) bei welchen anderen Rechtsvorschriften oder Massnahmen im Zusammenhang mit der Auslegung/Anwendung der massgebenden Bestimmungen die besonderen Merkmale des Sports vermehrt zu berücksichtigen sind (beispielsweise zentrale Vermarktung: UCL-Fall). Für diesen Zweck ist es wichtig, die bestehenden Auslegungen des Europäischen Gerichtshofs und der Kommission zum Begriff „besondere Merkmale des Sports“ (mit konkreten Beispielen, vor allem in den Bereichen Freizügigkeit und Wettbewerb) aufzulisten und so eine Definition aufzustellen;
  • Festlegung der verschiedenen Interessengruppen innerhalb des „Europäischen Sportmodells“, soweit dies für den Fussball massgebend ist, und Klärung ihrer Rolle und der Frage, welche Verbindungen zwischen ihnen bestehen. Insbesondere Aufzeigen der natürlichen und notwendigen Rolle der Fussballinstitutionen bei der Gewährleistung des problemlosen Funktionierens und der Entwicklung des Sports als Ganzes, vom Breitenfussball bis zum professionellen Spitzenfussball;
  • Verdeutlichung der Tatsache, dass die zentrale Rolle der Fussballinstitutionen – unter der Voraussetzung, dass diese ihre Führungsverantwortung demokratisch und transparent wahrnehmen – nicht mit der streng wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Vorstellung einer dominanten Stellung verwechselt werden sollte;
  • Abklärung und Analyse von massgebenden Beispielen aus anderen Sportarten, die die Risiken aufzeigen, die mit einer Unterminierung oder einem Abbau der zentralen Rolle eines leitenden Organs verbunden sind, wie beispielsweise im Basketball oder im Boxsport.

2) Vorkehrungen für die Gewährleistung des Überblicks über die Besitzverhältnisse/Kontrolle und das Management von Vereinen und Empfehlung von allfällig erforderlichen Änderungen

Ziel:

  • Treffen von wirksamen Vorkehrungen durch die Fussballinstitutionen für die Gewährleistung des Überblicks über die Identität und Integrität der Person(en)/Gesellschaften, welche die Vereine besitzen/kontrollieren/leiten und Verhinderung von Umständen, unter denen eine Person/Gesellschaft das Management oder die sportliche Leistung mehr als eines Vereins im gleichen Wettbewerb innehat;
  • Treffen von wirksamen Vorkehrungen durch die Fussballorgane, EU-Institutionen und Mitgliedstaaten zur Verhinderung von Geldwäsche und der Mitwirkung von ungeeigneten Eigentümern/Klubmanagern im Fussball;
  • Treffen von wirksamen Vorkehrungen durch die Fussballorgane und Mitgliedstaaten zum Schutz des Fussballs vor Spielabsprachen und anderen Formen von Korruption;
  • Überprüfung der Möglichkeiten der UEFA, der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten zur Lancierung einer europäischen Fan-Beteiligungsbewegung (ein gutes Beispiel dafür besteht bereits in England), um die Möglichkeiten der Fans für eine Beteiligung an der Leitung ihres Profi-Klubs zu verbessern.

3) Umfang der Ausgaben für die Spieler unter Berücksichtigung der finanziellen (In‑)Stabilität und Vermögenskonzentration bei den Vereinen auf internationaler und nationaler Ebene und Empfehlung von allfällig erforderlichen Änderungen

Ziel:

  • Prüfung der Möglichkeiten eines Ausbaus der gegenwärtigen Anstrengungen der Fussballinstitutionen zur Förderung und Unterstützung von hohen Standards im Bereich des Finanzmanagements, der sachgerechten Geschäftstätigkeit innerhalb des Budgets und der Corporate Governance bei den Vereinen (ein Beispiel dafür ist das UEFA-Klublizenzierungsverfahren) und zur Unterstützung der Realisierung eines angemessenen Wettbewerbsgleichgewichts;
  • Prüfung der Möglichkeiten zur Unterstützung der gegenwärtigen Anstrengungen der Fussballinstitutionen, die darauf ausgerichtet sind, die Ausbildung und das Training von jungen Spielern bei Vereinen innerhalb der lokalen Gemeinschaften zu fördern;
  • Aktualisierung der Ende der 1990er-Jahre durchgeführten UEFA-Studie über die Gehaltsobergrenzen, um die im Umfeld erfolgten Änderungen zu berücksichtigen und die Realisierbarkeit von Gehaltsobergrenzen neu zu prüfen.

4) Vorkehrungen der Fussballinstitutionen für die Gewährleistung des Überblicks über

(i) die Tätigkeit von Spielervermittlern und Mittelsmännern im Zusammenhang mit der Registrierung von Spielertransfers und den vertraglichen Vereinbarungen mit den Spielern; und

(ii) das System der Spielerregistrierung und der Registrierung von Transfers, sowie Empfehlung von allfällig erforderlichen Änderungen

Ziel:

  • Abklärung von Möglichkeiten für wirksame und transparente Vorkehrungen für die Gewährleistung des Überblicks über die Aktivitäten von Spielervermittlern im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit mit den Vereinen und Spielern und Förderung einer grösseren Einheitlichkeit zwischen den nationalen Regelungen;
  • Erarbeitung von Empfehlungen für die Gewährleistung eines einwandfrei funktionierenden Systems der Spielerregistrierung und der Registrierung von Transfers auf europäischer und nationaler Ebene unter Berücksichtigung grundlegender Prinzipien wie der Stabilität und der Einhaltung von Verträgen, der Ausbildungsentschädigung, der sportlichen Integrität von Wettbewerben, des Schutzes von Minderjährigen und der Solidarität;
  • Unterbreitung von Massnahmen für einen wirksamen Schutz von Minderjährigen und Bekämpfung des “Handels mit jungen Spielern”.

5) Verteilung der innerhalb des europäischen Fussballs erzielten Einnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen (In-)Stabilität und Vermögenskonzentration bei den Vereinen sowie Empfehlung von allfällig erforderlichen Änderungen

Ziel:

  • Anerkennung der Richtigkeit der Anstrengungen innerhalb des europäischen Fussballs, die Einnahmen durch eine effiziente Geschäftstätigkeit zu steigern sowie die zentrale Vermarktung (kollektiver Verkauf/Gegenseitigkeit) und die daraus resultierende solidarische Verteilung eines Teils der Einnahmen zu fördern, die mit solchen Aktivitäten auf europäischer und nationaler Ebene erzielt werden – damit verbunden ist die Unterstützung der Realisierung eines angemessenen Umfangs der Solidarität zwischen allen Ebenen und Bereichen des Fussballs.
  • Abklärung von Möglichkeiten für die EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und Fussballorgane, die zentrale Vermarktung (kollektiver Verkauf/Gegenseitigkeit) und die daraus resultierenden Solidaritätszahlungen zu unterstützen sowie zusammenzuarbeiten, um einen Ausbau der Solidarität zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass die Solidarität nicht durch technologische, rechtliche oder andere Entwicklungen beeinträchtigt wird.

6) Rolle der EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und Fussballorgane in Bezug auf die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, um unter Berücksichtigung des Umfangs der Unterstützung vom Spitzenfussball bis hin zum Freizeitfussball allen Menschen die Möglichkeit zu geben, aktiv Fussball zu spielen, sowie Empfehlung von allfällig erforderlichen Änderungen

Ziel:

  • Wahrnehmung einer wirksamen Rolle durch die Fussballinstitutionen bei der sozialen Integration und nachhaltigen Nachwuchsförderung sowie bei der Gewährleistung eines angemessenen Niveaus der Bereitstellung von finanziellen Mitteln, um die Solidarität zwischen dem Spitzenfussball und dem Freizeitfussball zu unterstützen und damit die Beteiligung aller zu fördern, sowie Empfehlung von Massnahmen, die auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten durchgeführt werden können, um die Fussballinstitutionen bei der Gewährleistung der finanziellen Solidarität innerhalb des Fussballs zu unterstützen;
  • Überprüfung der zentralen Rolle der Nationalverbände und des Nationalmannschaftsfussballs als primäre Finanzierungsquelle für den Breiten- und Freizeitfussball im ganzen Land und Abklärung der bestehenden Erfahrungsschätze, z.B. die von der UEFA finanzierten Minispielfelder, mit denen versucht wird, Junioren neue Plätze für das Fussballspielen zur Verfügung zu stellen.

7) Rolle der EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und Fussballorgane im Zusammenhang mit der Unterstützung und Förderung von Investitionen in Fussballstadien, insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit

Ziel:

  • Austragung von Berufsfussball-Begegnungen in Stadien, die von ausreichender Qualität sind, um die Sicherheit und das Vergnügen der Zuschauer zu gewährleisten, und Prüfung von Möglichkeiten, wie die EU und die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den Fussballinstitutionen einen stabilen, wirksamen und einheitlichen rechtlichen Rahmen schaffen können, um Sicherheitsrisiken bei Veranstaltungen zu bewältigen, die aus Rowdytum und Aktivitäten wie dem Verkauf von Eintrittskarten auf dem Schwarzmarkt resultieren.

 


Independent European Sport Review