Initiative im Rahmen der EU-Präsidentschaft von Grossbritannien in Bezug
auf den europäischen Fussball – Ausgangslage und massgebende
Bedingungen
Ausgangslage
Der Fussball ist eine sehr spezielle Aktivität. Er ist wohl die einzige
wirklich globale Sportart, und sein Einfluss erstreckt sich auch auf
Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur. Damit die speziellen Aspekte des
Fussballs erhalten werden können, ist ein stabiles Gleichgewicht zwischen
diesen verschiedenen Elementen erforderlich. Auf diese Weise können die
Traditionen dieser Sportart, wie beispielsweise die Verankerung in den lokalen
Gemeinschaften, beibehalten und gleichzeitig die modernen Elemente des
Fussballs integriert werden.
Aufgrund der zunehmenden Einnahmen wird der Fussball vielfach als „Big
Business“ betrachtet. Deshalb gelangen im Fussball oft
Führungsgrundsätze zur Anwendung, die rein wirtschaftlich
ausgerichtet sind und der weiter gehenden Funktion, die der Fussball in der
Gesellschaft hat, teilweise nicht Rechnung tragen. Für die
EU-Mitgliedstaaten steht jedoch fest, dass der Sport und insbesondere der
Fussball mehr ist als nur ein Geschäft. Der Fussball kann eine wichtige
Rolle spielen, wenn es darum geht, die Erreichung umfassender
gesellschaftlicher Ziele zu unterstützen. Dazu gehören auch die
Verbesserung der sozialen Einbindung und des Zusammenhalts innerhalb einer
Gesellschaft sowie eine weiter gehende Beteiligung aller gesellschaftlichen
Gruppierungen.
Die EU verfügt momentan nicht über die direkten Kompetenzen, um eine
Sportpolitik zu entwickeln, doch zahlreiche rechtliche Bestimmungen der EU
gelten vollumfänglich auch für den Sport. Diesbezüglich ist auch
der Fussball in verschiedener Hinsicht betroffen. Die besonderen Aspekte des
Sports werden jedoch in der „Erklärung von Nizza über die
besonderen Merkmale des Sports“ anerkannt (Anlage IV der
Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat (Nizza), Dezember
2000). Der Europäische Rat hielt Folgendes fest: „Die Gemeinschaft
muss, auch wenn sie in diesem Bereich keine unmittelbare Zuständigkeit
besitzt, bei ihren Tätigkeiten im Rahmen des Vertrags die sozialen,
erzieherischen und kulturellen Funktionen berücksichtigen, die für
den Sport so besonders charakteristisch sind, damit die für die Erhaltung
seiner gesellschaftlichen Funktion notwendige Ethik und Solidarität
gewahrt und gefördert werden.“
Im Anschluss an Gespräche zwischen den EU-Sportministern, dem IOK, der
FIFA, der UEFA und anderen Sportorganisationen wurde im Entwurf der
EU-Verfassung Bezug auf den Sport genommen: Im Artikel III-282 werden die
besonderen Merkmale des Sports anerkannt.
Die Durchführung von Wettbewerben und Begegnungen gehört zum
Aufgabenbereich der Fussballinstitutionen. Die Sportverbände,
EU-Institutionen und Regierungen der Mitgliedstaaten sollten jedoch
zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass die Grundsätze der
Erklärung von Nizza eingehalten und gefördert werden. Zu diesem Zweck
berief Richard Caborn im Rahmen der EU-Präsidentschaft von Grossbritannien
eine Sitzung der Sportminister der „grossen“ europäischen
Fussballnationen und der massgebenden Fussballinstitutionen ein. Im Zentrum
dieser Sitzung stand die Frage, wie sich die Erklärung von Nizza im
Fussball bestmöglich umsetzen lässt.
Im Rahmen dieses Treffens sollte eruiert werden, wie die Fussballorgane, die
EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten die Grundsätze in der
Erklärung von Nizza zu den besonderen Merkmalen des Sports optimal
anwenden können, um zu gewährleisten, dass die soziale und kulturelle
Rolle des Sports berücksichtigt und gefördert wird. Mit der
Festlegung von zentralen Themen im Fussball, durch die diese Grundsätze
entweder gefördert oder beeinträchtigt werden, können die
Fussballinstitutionen sicherstellen, dass die besonderen Merkmale des Fussballs
zu Gunsten des Fussballs selbst und auch der Gesellschaften in den einzelnen
Mitgliedstaaten aufrecht erhalten und noch weiter verbessert werden.
Mit Bezug auf die Erklärung von Nizza wird grundsätzlich davon
ausgegangen, dass im europäischen Fussball:
-
der Corporate und Social Governance besondere Beachtung zu schenken ist;
-
der Breitenfussball für die soziale Eingliederung, die Bekämpfung von
Diskriminierung, die Entwicklung einer gesunden Lebensweise und für
weitere zentrale Elemente der politischen Strategien der Staaten eine
entscheidende Rolle spielt;
-
die zentrale Vermarktung (der kollektive Verkauf) von Rechten durch die
Fussballinstitutionen und Ligen von grosser Bedeutung ist, um zu
gewährleisten, dass durch die Solidarität die verschiedenen Ebenen
der Pyramide – nicht zuletzt der Breitenfussball – gefördert
werden;
-
das Klublizenzierungssystem der UEFA einen wesentlichen Schritt darstellt, um
im europäischen Fussball eine angemessene Corporate Governance,
finanzielle Transparenz und Stabilität sowie Mindeststandards
einzuführen;
-
verschiedene Probleme – wie Doping, Korruption, Rassismus, illegale
Wetten, Geldwäsche und weitere Aktivitäten, die dem Sport schaden
– bestehen, die nur mit einem ganzheitlichen, gemeinsamen Ansatz der
Fussballinstitutionen, der EU und der nationalen Behörden gelöst
werden können;
-
die zentrale Rolle der Fussballinstitutionen darin besteht, die
Führungsverantwortung im Sport unabhängig wahrzunehmen und dabei die
Auffassungen der verschiedenen Interessengruppen zu berücksichtigen und
mit den EU-Institutionen und Mitgliedstaaten harmonisch zusammenzuarbeiten.
Die Sitzungsteilnehmer besprachen die Arbeiten, die gegenwärtig im
europäischen Fussball durchgeführt werden. Die Schlussfolgerungen aus
dieser Diskussion bilden die Grundlage eines Berichts zur Frage, wie die
Fussballorgane, die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten die Erklärung
von Nizza bestmöglich umsetzen können. Ausserdem nehmen sie Bezug auf
zentrale Fragen der Corporate und Social Governance im europäischen
Fussball.
Im Zentrum des Berichts steht zwar der europäische Fussball, doch er wird
auch Analysen und Empfehlungen enthalten, die der FIFA Task Force mit dem
Arbeitstitel „For the Good of the Game“ zur Verfügung gestellt
werden, die vom FIFA-Kongress in Marrakesch (September 2005) eingesetzt wurde.
Allfällige Erkenntnisse aus dem Bericht werden unter Umständen
für diese Task Force und ihre Empfehlungen für die anderen Regionen
des Weltfussballs von Bedeutung sein.
Ausserdem wird dieser Bericht die Rolle der UEFA und der FIFA bei der Leitung
des europäischen Fussballs bzw. des Weltfussballs anerkennen. Die
Empfehlungen werden darauf ausgerichtet sein, die gegenwärtigen Verfahren
und Prozesse bei Bedarf zu verbessern und die partnerschaftliche Zusammenarbeit
der Regierungen der Mitgliedstaaten, der EU-Institutionen und aller
Interessengruppen des Fussballs mit der FIFA und der UEFA zu erleichtern. Damit
soll auf den bestehenden Massnahmen und entwickelten Strategien aufgebaut
werden können.
Dieser Bericht hat den Zweck, klare Empfehlungen zu liefern, die während
zukünftigen Präsidentschaften umgesetzt werden können. Die im
Bericht enthaltenen Empfehlungen werden vom zeitlichen Ablauf genügend
früh verfügbar sein, dass sie auch von der FIFA für eine
weitergehende Anwendung im Zusammenhang mit den Empfehlungen der FIFA Task
Force berücksichtigt werden können. Diese sind für 2006 geplant.
Zeitplan
Der Bericht wird bis Ende Mai 2006 vorliegen, und die Empfehlungen werden den
Fussballorganen, EU-Institutionen und Mitgliedstaaten unterbreitet.
Verfahren
An ihrer Sitzung vom 8. Dezember haben die Parteien Folgendes vereinbart:
-
unabhängige Studie;
-
Referenzgruppe bestehend aus Vertretern der UEFA und dem Sportminister von
Grossbritannien (für die EU-Regierungen); Beobachter: weitere
Sportminister, die an das Treffen in Leipzig eingeladen werden, Urs Linsi
(FIFA);
-
die massgebenden Bedingungen der Überprüfung werden im Folgenden
festgelegt;
-
die Überprüfung soll bis Juni 2006 fertig gestellt werden.
Es ist geplant, dass die Personen, die die unabhängige
Überprüfung durchführen, alle massgebenden Minister der
nationalen Regierungen und die entsprechenden Departemente, die EU, die
Fussballinstitutionen, die Ligen und Vereine, die Fanorganisationen und die
übrigen Interessengruppen des Fussballs konsultieren.
Massgebende Bedingungen für die Erarbeitung des unabhängigen
Berichts über den europäischen Fussball
Gesamtziel:
Erstellung eines von den Fussballinstitutionen unabhängigen, von der UEFA
in Auftrag gegebenen Berichts zur Frage, wie die europäischen
Fussballorgane, die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten die Erklärung
von Nizza auf europäischer und nationaler Ebene bestmöglich umsetzen
können, sowie zu bestimmten Fragen der Corporate und Social
Governance im Zusammenhang mit dem europäischen Fussball. Ausserdem soll
der Bericht den rechtlichen Rahmen (Gesetze, Reglemente usw.) erläutern,
der benötigt wird, um den besonderen Merkmalen des Sports in der Praxis
Rechnung zu tragen, insbesondere im Bereich der Wettbewerbspolitik und der
Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Im Bericht werden wesentliche Elemente der
UEFA-Strategie Vision Europa (April 2005) berücksichtigt. Diese
massgebenden Bedingungen wurden nach Absprache zwischen der UEFA, der
Europäischen Kommission (Sportabteilung) und den EU-Mitgliedstaaten
(Sportministerium von Grossbritannien) erarbeitet. Während die Studie
unter der Leitung der UEFA erfolgt, gehören die EU-Minister und die
EU-Kommission (alle drei bilden zusammen die „Steuergruppe“) zum
Leitungsgremium des Berichts. Die „Fussballinstitutionen“ in Europa
bilden die UEFA für europäische und EU-Angelegenheiten und die
UEFA-Mitgliedsverbände für nationale Fragen.
Im unabhängigen Bericht werden insbesondere die folgenden Themen
behandelt:
1) Das „Europäische Sportmodell“: Die zentrale Rolle der
Fussballinstitutionen bei der unabhängigen Wahrnehmung der
Führungsverantwortung im Sport unter Einhaltung europäischer und
nationaler Gesetzgebungen im Rahmen einer harmonischen Zusammenarbeit mit den
EU-Institutionen und Mitgliedstaaten
Ziel:
-
Abgabe von Empfehlungen zur Frage, wie die EU-Institutionen, die
Mitgliedstaaten und die Fussballinstitutionen die zentrale Rolle der
Fussballinstitutionen bei der unabhängigen Wahrnehmung der
Führungsverantwortung im Zusammenhang mit allen Aspekten des Sports
verbessern und unterstützen und dabei die Auffassungen der verschiedenen
Interessengruppen berücksichtigen und unter Berücksichtigung des zu
Grunde liegenden Gesetzesrahmens harmonisch zusammenarbeiten können.
Während die Autonomie des Fussballs und dessen Verantwortung für die
Selbstregulierung anerkannt werden, ist es auch eine Tatsache, dass die
nationalen Regierungen und die EU Rechtsvorschriften erlassen, die sich unter
Umständen auch auf den Fussball auswirken. Diesbezüglich sind eine
Klärung und Rechtssicherheit erforderlich;
-
im Rahmen einer solchen Empfehlung sollte insbesondere erläutert werden,
(i) bei welchen Rechtsvorschriften oder Massnahmen es sich eindeutig um
“sportbezogene Rechtsvorschriften”, d.h. um Bestimmungen handelt,
über welche die zuständige Fussballinstitution, die über einen
angemessenen Ermessensspielraum verfügt, entscheidet (und die deshalb
nicht unter das Wettbewerbsrecht fallen – beispielsweise Transferfenster:
Lethonen-Fall) und (ii) bei welchen anderen Rechtsvorschriften oder Massnahmen
im Zusammenhang mit der Auslegung/Anwendung der massgebenden Bestimmungen die
besonderen Merkmale des Sports vermehrt zu berücksichtigen sind
(beispielsweise zentrale Vermarktung: UCL-Fall). Für diesen Zweck ist es
wichtig, die bestehenden Auslegungen des Europäischen Gerichtshofs und der
Kommission zum Begriff „besondere Merkmale des Sports“ (mit
konkreten Beispielen, vor allem in den Bereichen Freizügigkeit und
Wettbewerb) aufzulisten und so eine Definition aufzustellen;
-
Festlegung der verschiedenen Interessengruppen innerhalb des
„Europäischen Sportmodells“, soweit dies für den Fussball
massgebend ist, und Klärung ihrer Rolle und der Frage, welche Verbindungen
zwischen ihnen bestehen. Insbesondere Aufzeigen der natürlichen und
notwendigen Rolle der Fussballinstitutionen bei der Gewährleistung des
problemlosen Funktionierens und der Entwicklung des Sports als Ganzes, vom
Breitenfussball bis zum professionellen Spitzenfussball;
-
Verdeutlichung der Tatsache, dass die zentrale Rolle der Fussballinstitutionen
– unter der Voraussetzung, dass diese ihre Führungsverantwortung
demokratisch und transparent wahrnehmen – nicht mit der streng
wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Vorstellung einer dominanten Stellung
verwechselt werden sollte;
-
Abklärung und Analyse von massgebenden Beispielen aus anderen Sportarten,
die die Risiken aufzeigen, die mit einer Unterminierung oder einem Abbau der
zentralen Rolle eines leitenden Organs verbunden sind, wie beispielsweise im
Basketball oder im Boxsport.
2) Vorkehrungen für die Gewährleistung des Überblicks
über die Besitzverhältnisse/Kontrolle und das Management von Vereinen
und Empfehlung von allfällig erforderlichen Änderungen
Ziel:
-
Treffen von wirksamen Vorkehrungen durch die Fussballinstitutionen für die
Gewährleistung des Überblicks über die Identität und
Integrität der Person(en)/Gesellschaften, welche die Vereine
besitzen/kontrollieren/leiten und Verhinderung von Umständen, unter denen
eine Person/Gesellschaft das Management oder die sportliche Leistung mehr als
eines Vereins im gleichen Wettbewerb innehat;
-
Treffen von wirksamen Vorkehrungen durch die Fussballorgane, EU-Institutionen
und Mitgliedstaaten zur Verhinderung von Geldwäsche und der Mitwirkung von
ungeeigneten Eigentümern/Klubmanagern im Fussball;
-
Treffen von wirksamen Vorkehrungen durch die Fussballorgane und Mitgliedstaaten
zum Schutz des Fussballs vor Spielabsprachen und anderen Formen von Korruption;
-
Überprüfung der Möglichkeiten der UEFA, der EU-Institutionen und
der Mitgliedstaaten zur Lancierung einer europäischen
Fan-Beteiligungsbewegung (ein gutes Beispiel dafür besteht bereits in
England), um die Möglichkeiten der Fans für eine Beteiligung an der
Leitung ihres Profi-Klubs zu verbessern.
3) Umfang der Ausgaben für die Spieler unter Berücksichtigung der
finanziellen (In‑)Stabilität und Vermögenskonzentration bei den
Vereinen auf internationaler und nationaler Ebene und Empfehlung von
allfällig erforderlichen Änderungen
Ziel:
-
Prüfung der Möglichkeiten eines Ausbaus der gegenwärtigen
Anstrengungen der Fussballinstitutionen zur Förderung und
Unterstützung von hohen Standards im Bereich des Finanzmanagements, der
sachgerechten Geschäftstätigkeit innerhalb des Budgets und der
Corporate Governance bei den Vereinen (ein Beispiel dafür ist das
UEFA-Klublizenzierungsverfahren) und zur Unterstützung der Realisierung
eines angemessenen Wettbewerbsgleichgewichts;
-
Prüfung der Möglichkeiten zur Unterstützung der
gegenwärtigen Anstrengungen der Fussballinstitutionen, die darauf
ausgerichtet sind, die Ausbildung und das Training von jungen Spielern bei
Vereinen innerhalb der lokalen Gemeinschaften zu fördern;
-
Aktualisierung der Ende der 1990er-Jahre durchgeführten UEFA-Studie
über die Gehaltsobergrenzen, um die im Umfeld erfolgten Änderungen zu
berücksichtigen und die Realisierbarkeit von Gehaltsobergrenzen neu zu
prüfen.
4) Vorkehrungen der Fussballinstitutionen für die Gewährleistung
des Überblicks über
(i) die Tätigkeit von Spielervermittlern und Mittelsmännern im
Zusammenhang mit der Registrierung von Spielertransfers und den vertraglichen
Vereinbarungen mit den Spielern; und
(ii) das System der Spielerregistrierung und der Registrierung von
Transfers, sowie Empfehlung von allfällig erforderlichen Änderungen
Ziel:
-
Abklärung von Möglichkeiten für wirksame und transparente
Vorkehrungen für die Gewährleistung des Überblicks über die
Aktivitäten von Spielervermittlern im Zusammenhang mit ihrer
Geschäftstätigkeit mit den Vereinen und Spielern und Förderung
einer grösseren Einheitlichkeit zwischen den nationalen Regelungen;
-
Erarbeitung von Empfehlungen für die Gewährleistung eines einwandfrei
funktionierenden Systems der Spielerregistrierung und der Registrierung von
Transfers auf europäischer und nationaler Ebene unter
Berücksichtigung grundlegender Prinzipien wie der Stabilität und der
Einhaltung von Verträgen, der Ausbildungsentschädigung, der
sportlichen Integrität von Wettbewerben, des Schutzes von
Minderjährigen und der Solidarität;
-
Unterbreitung von Massnahmen für einen wirksamen Schutz von
Minderjährigen und Bekämpfung des “Handels mit jungen
Spielern”.
5) Verteilung der innerhalb des europäischen Fussballs erzielten
Einnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen (In-)Stabilität und
Vermögenskonzentration bei den Vereinen sowie Empfehlung von
allfällig erforderlichen Änderungen
Ziel:
-
Anerkennung der Richtigkeit der Anstrengungen innerhalb des europäischen
Fussballs, die Einnahmen durch eine effiziente Geschäftstätigkeit zu
steigern sowie die zentrale Vermarktung (kollektiver Verkauf/Gegenseitigkeit)
und die daraus resultierende solidarische Verteilung eines Teils der Einnahmen
zu fördern, die mit solchen Aktivitäten auf europäischer und
nationaler Ebene erzielt werden – damit verbunden ist die
Unterstützung der Realisierung eines angemessenen Umfangs der
Solidarität zwischen allen Ebenen und Bereichen des Fussballs.
-
Abklärung von Möglichkeiten für die EU-Institutionen,
Mitgliedstaaten und Fussballorgane, die zentrale Vermarktung (kollektiver
Verkauf/Gegenseitigkeit) und die daraus resultierenden
Solidaritätszahlungen zu unterstützen sowie zusammenzuarbeiten, um
einen Ausbau der Solidarität zu gewährleisten und dafür zu
sorgen, dass die Solidarität nicht durch technologische, rechtliche oder
andere Entwicklungen beeinträchtigt wird.
6) Rolle der EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und Fussballorgane in Bezug
auf die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, um unter Berücksichtigung
des Umfangs der Unterstützung vom Spitzenfussball bis hin zum
Freizeitfussball allen Menschen die Möglichkeit zu geben, aktiv Fussball
zu spielen, sowie Empfehlung von allfällig erforderlichen Änderungen
Ziel:
-
Wahrnehmung einer wirksamen Rolle durch die Fussballinstitutionen bei der
sozialen Integration und nachhaltigen Nachwuchsförderung sowie bei der
Gewährleistung eines angemessenen Niveaus der Bereitstellung von
finanziellen Mitteln, um die Solidarität zwischen dem Spitzenfussball und
dem Freizeitfussball zu unterstützen und damit die Beteiligung aller zu
fördern, sowie Empfehlung von Massnahmen, die auf Ebene der EU und der
Mitgliedstaaten durchgeführt werden können, um die
Fussballinstitutionen bei der Gewährleistung der finanziellen
Solidarität innerhalb des Fussballs zu unterstützen;
-
Überprüfung der zentralen Rolle der Nationalverbände und des
Nationalmannschaftsfussballs als primäre Finanzierungsquelle für den
Breiten- und Freizeitfussball im ganzen Land und Abklärung der bestehenden
Erfahrungsschätze, z.B. die von der UEFA finanzierten Minispielfelder, mit
denen versucht wird, Junioren neue Plätze für das Fussballspielen zur
Verfügung zu stellen.
7) Rolle der EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und Fussballorgane im
Zusammenhang mit der Unterstützung und Förderung von Investitionen in
Fussballstadien, insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit
Ziel:
-
Austragung von Berufsfussball-Begegnungen in Stadien, die von ausreichender
Qualität sind, um die Sicherheit und das Vergnügen der Zuschauer zu
gewährleisten, und Prüfung von Möglichkeiten, wie die EU und die
Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den Fussballinstitutionen einen stabilen,
wirksamen und einheitlichen rechtlichen Rahmen schaffen können, um
Sicherheitsrisiken bei Veranstaltungen zu bewältigen, die aus Rowdytum und
Aktivitäten wie dem Verkauf von Eintrittskarten auf dem Schwarzmarkt
resultieren.
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